Nichtraucherschutz
Die meisten Nichtraucher fühlen sich unwohl, wenn sie Tabakrauch ausgesetzt sind. Tabakrauch verursacht nicht nur Übelkeit, sondern ist stark gesundheitsschädigend. Nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen.
Der Raucher atmet ein Viertel des gesamten Rauches einer Zigarette ( sog. Hauptstromrauch) selbst ein und wieder aus. Drei Viertel (Nebenstromrauch) verglimmen und gehen sofort in die Raumluft. Wissenschaftliche Untersuchungen konnten nachweisen, dass der Nebenstromrauch zahlreiche Schadstoffe enthält. Manche Gifte (z.B. Nitrosamine, Stickoxide und Formaldehyd) entstehen durch das langsamere Verglimmen sogar in höherer Dosierung als im Hauptstromrauch.
Durch langjähriges Einatmen des Passivrauchs können Nichtraucher unverschuldet akute und chronische Gesundheitsschäden erleiden, wenn auch seltener und in geringerem Ausmaß wie aktive Raucher. Passivraucher haben laut WHO ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisiko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (Heidelberg) von Ende 2005 sterben allein in Deutschland jährlich 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. Dazu kommen noch Beschwerden wie Geruchsbelästigung, Augenbrennen, Stimmbandreizungen, Halsschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen etc.
Eine verbesserte Lüftung allein kann das Problem nicht lösen. Kein finanziell erschwingliches Belüftungssystem kann den Tabakrauch von Nichtrauchern in Räumen mit Raucherlaubnis wirksam fernhalten.
Um den Qualm einer Zigarette so zu verdünnen, dass Nichtraucher ihn nicht mehr wahrnehmen, werden 19.000 Kubikmeter Frischluft benötigt.
Zum Schutz der Beschäftigten vor Passivrauch wurden gesetzliche Maßnahmen getroffen. Mit der Änderungen der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber seit Oktober 2002 verpflichtet, Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Weitere gesetzliche Regelungen sind zu erwarten.
Die EU-Kommission dringt auf umfassende Rauchverbote um Nichtraucher besser zu schützen. Bis zum kommenden Jahr soll nun geprüft werden, ob es EU-weite Regelungen für Rauchverbote geben soll. In Deutschland wollen sich Bund und Länder bis März 2007 einigen, wie Nichtraucher besser geschützt werden.
Aber auch ohne gesetzliche Regelung sollte jeder Raucher den Wunsch der Nichtraucher auf eine rauchfreie Umgebung respektieren. Raucher, die es jahrelang gewohnt waren, an jedem Ort und zu jeder Zeit vor sich hin zu qualmen, sollten sich aus Rücksichtnahme für den nichtrauchenden Kollegen zukünftig von diesem Privileg trennen. Die Entscheidungsfreiheit für ein Leben mit oder ohne Tabakrauch muss für Nichtraucher und Raucher gleichermaßen gelten. Wird diese Entscheidungsfreiheit einseitig dem Raucher überlassen, so stellt dies einen eklatanten Eingriff in die Freiheit des Nichtrauchers dar, wenn er rücksichtslos mit der größten Selbstverständlichkeit dem Passivrauch ausgesetzt wird.
Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz können gemeinsam von Geschäftsleitung und Betriebsrat für alle Mitarbeiter binden vereinbart werden. Doch auch ohne betriebliche Regelung sollte jeder Raucher die Gesundheitsinteressen der Nichtraucher respektieren und nicht an Orten rauchen, die gemeinsam von Rauchern und Nichtrauchern genutzt werden, z.B. Aufzügen, Fluren oder Besprechungsräumen. Gegen das Rauchen im Freien oder in Räumen, die ausschließlich von Rauchern genutzt werden, z.B. Raucherzimmern, ist prinzipiell nichts einzuwenden. Vorraussetzung ist allerdings die lüftungstechnische Trennung von anderen Räumen.
Nur gemeinsame Handeln beim Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und gegenseitige Rücksichtnahme führen zu einem besseren Arbeitsklima, dass sich im wahrsten Sinne auszahlt.