Untersuchungen nach G 1.2 "Asbest"
Vorsorgeuntersuchungen nach G1.2 „Asbest“
nach der BGI 504-1-2 sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dann durchzuführen, wenn die Asbestfaserkonzentration von 15 000 Fasern/m³ am Arbeitsplatz überschritten wird. Die Auswahlkriterien sehen auch vor, dass von Untersuchungen nach G 1.2 abgesehen werden kann, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen nur zeitlich begrenzt und in geringem Umfang mit Asbest oder asbesthaltigen Gefahrstoffen umgegangen wird. Unter zeitlich begrenztem Umfang sind Tätigkeiten vorgesehen, die nicht länger als 60 Minuten pro Schicht dauern und nicht häufiger als 20mal pro Jahr vorkommen und die Faserkonzentration während des Arbeitsvorganges erfahrungsgemäß unter 150 000 F/m3 liegt. Dies würde z.B. für das Auswechseln einzelner Dichtungen, Platten, Reibbeläge oder dergleichen zutreffen.
Die oben genannten Grenzwerte werden in Kfz-Werkstätten heute nicht mehr erreicht. Asbesthaltige Bremsbeläge und Kupplungen wurden letztmalig im Juni 1989 gefertigt und bis ca. 1991 eingebaut. Nach Angaben der BG betrug der Anteil asbesthaltiger Bremsbeläge und Kupplungen in LKW in den Jahren 1991-1995 noch 25% und ab dem Jahr 1996 0 %.
Mitarbeiter, die früher eine asbeststaubgefährdende Tätigkeit ausgeübt haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen durch nachgehende Untersuchungen zu überwachen.
Versicherte sind durch nachgehende Untersuchungen zu überwachen, wenn sie
1. nach dem 1. Oktober 1984 eine Tätigkeit beendet haben, bei der die Auslöseschwelle für krebserzeugende Gefahrstoffe überschritten war und
2. diese Tätigkeit so lange ausgeübt haben, dass mindestens eine Nachuntersuchung zu veranlassen war, oder, bei Umgang mit Asbest, diese Tätigkeit mindestens 3 Monate ausgeübt haben.
Nachgehende Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G1.2 (Asbestfaserhaltiger Staub) werden durch die GVS der BG Elektro Textil Feinmechanik in Augsburg veranlasst. Mitarbeiter, bei denen die oben genannten Auswahlkriterien zutreffen, müssten dieser Stelle gemeldet werden.