Aufgabenstellung
Alle Betriebe sind verpflichtet, sich in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch einen Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin beraten zu lassen und ihre Arbeitsplätze regelmäßig zu überprüfen.
Große Betriebe haben hierfür einen eigenen Betriebsarzt. Für Klein- und Mittelbetriebe ohne eigenen Betriebsarzt bieten wir diese Leistungen als externer Dienstleister an.
In diesem Zusammenhang führen wir Begehungen, Beratungen und Sitzungen in den Betrieben durch und sind Ansprechpartner für die unterschiedlichsten Gesundheitsfragen zum Einsatz von Mitarbeitern.
Des Weiteren müssen Betriebe ihre Mitarbeiter, die entweder einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, oder für deren Tätigkeit ein besonderes Gesundheitszeugnis erforderlich ist, regelmäßig durch einen Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin untersuchen lassen.
Solche Untersuchungen führen wir für Personal in Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch für Kindergärten, Kanalarbeitern oder Mitarbeitern von Arztpraxen durch. Dabei werden auch die notwendigen Impfungen durchgeführt und Impftiter überprüft.
Untersuchungen zum Nachweis einer gesundheitlichen Eignung sind z.B. Untersuchungen bei Staplerfahren, Busfahrern, LKW Fahrern, Kranführern oder Feuerwehrleuten.